Stundenverrechnungssatz-Rechner
Verrechnungssatz für Freelancer und Dienstleister berechnen.
0 €/h
notwendiger Stundenverrechnungssatz
| Abrechenbare Stunden pro Jahr | 0 |
|---|---|
| Benötigter Umsatz pro Jahr | 0 € |
Wie wird der Stundenverrechnungssatz berechnet?
Zielsetzung + Betriebskosten ergeben den benötigten Jahresumsatz. Dieser wird durch die tatsächlich abrechenbaren Stunden pro Jahr (Arbeitstage × abrechenbare Stunden pro Tag) geteilt.
Beispiel 1: Generalist mit vielen abrechenbaren Stunden
Bei 60.000 € Zieleinkommen, 8.000 € Betriebskosten, 220 Arbeitstagen und 5 abrechenbaren Stunden täglich (1.100 Stunden im Jahr) ergibt sich ein Stundensatz von rund 61,80 €.
Beispiel 2: Spezialist mit wenigen abrechenbaren Stunden
Ein selbstständiger Berater kalkuliert mit 80.000 € Zieleinkommen und 15.000 € Betriebskosten (z. B. Büro, Fachliteratur, Fortbildungen). Weil viel Zeit für Recherche und Kundenpflege draufgeht, sind nur 4 Stunden pro Tag an 200 Arbeitstagen abrechenbar – macht 800 Stunden im Jahr. Benötigter Umsatz: 95.000 €. Stundensatz: 95.000 € ÷ 800 = 118,75 €. Der Vergleich zeigt: Wer wenige Stunden abrechnen kann, braucht einen deutlich höheren Stundensatz, um auf dasselbe wirtschaftliche Ergebnis zu kommen.
Wann brauchst du den Stundenverrechnungssatz-Rechner?
Beim Start in die Selbstständigkeit, um überhaupt einen realistischen Ausgangspunkt für den eigenen Stundensatz zu finden. Bei der jährlichen Überprüfung, ob dein aktueller Satz noch zu gestiegenen Betriebskosten oder einem höheren Einkommensziel passt. Beim Kalkulieren eines Festpreisangebots, das auf Stundenbasis vorbereitet wird. Oder beim Vergleich mit branchenüblichen Sätzen, um einzuschätzen, ob deine eigene Kalkulation realistisch ist.
Gut zu wissen
Ein typischer Kalkulationsfehler ist, den Stundensatz aus "Wunschgehalt geteilt durch alle Arbeitsstunden im Jahr" zu bilden. Das übersieht, dass ein großer Teil der Arbeitszeit nicht abrechenbar ist (Akquise, Verwaltung, Krankheit, Urlaub) und dass Betriebskosten zusätzlich zum Gehalt verdient werden müssen. Realistisch abrechenbar sind bei den meisten Freelancern nur 50–70 % der Bruttoarbeitszeit.
Häufige Fragen
Warum sind nicht alle Arbeitsstunden abrechenbar?
Zeit für Akquise, Verwaltung, Buchhaltung oder Weiterbildung lässt sich in der Regel nicht direkt an Kunden weiterberechnen, zählt aber trotzdem als Arbeitszeit.
Sind Steuern im Zieleinkommen enthalten?
Das Zieleinkommen wird als Bruttowert vor Steuern verstanden – die persönliche Steuerlast ist hier nicht separat berücksichtigt.
Was zählt zu den Betriebskosten?
Alle laufenden Kosten des Geschäftsbetriebs, z. B. Miete, Versicherungen, Software, Buchhaltung oder Marketing – unabhängig vom eigenen Gehalt.
Wie viele abrechenbare Stunden pro Tag sind realistisch?
Das hängt stark vom Tätigkeitsfeld ab. Bei viel Kundenkontakt und wenig Verwaltungsaufwand sind 6 Stunden möglich, bei beratungsintensiven Tätigkeiten mit viel Vor- und Nachbereitung oft nur 3 bis 4 Stunden.
Was mache ich, wenn der errechnete Stundensatz über dem Marktniveau liegt?
Dann bleiben rechnerisch nur wenige Stellschrauben: mehr abrechenbare Stunden schaffen, Betriebskosten senken, das Zieleinkommen anpassen oder den Wert der eigenen Leistung am Markt neu positionieren.