Brutto-Netto-Rechner
Nettogehalt aus Bruttogehalt inkl. Steuern und Sozialabgaben schätzen.
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geschätztes Nettogehalt pro Monat
| Bruttogehalt | 0 € |
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| Lohnsteuer | 0 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € |
| Kirchensteuer | 0 € |
| Rentenversicherung | 0 € |
| Arbeitslosenversicherung | 0 € |
| Krankenversicherung | 0 € |
| Pflegeversicherung | 0 € |
Wie wird das Nettogehalt berechnet?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif und deiner Steuerklasse. Der Rechner arbeitet mit den Werten für 2026: Tarif nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag nach dem SolZG und Beitragsbemessungsgrenzen laut den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 des BMAS.
So wird gerechnet
Der Rechner rechnet zunächst auf Jahresbasis (Monatsbrutto × 12) und teilt alle Abzüge am Ende wieder durch 12:
- Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil): Rentenversicherung 9,3 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat). Krankenversicherung 7,3 % plus 1,45 % – die Hälfte des vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % – und Pflegeversicherung 1,8 %, beide bis 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat). Ohne Kinder kommen 0,6, in Sachsen weitere 0,5 Prozentpunkte zur Pflegeversicherung hinzu.
- Zu versteuerndes Einkommen: Jahresbrutto − 1.230 € Werbungskostenpauschale − 36 € Sonderausgabenpauschale − Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (als Näherung der Vorsorgepauschale); in Steuerklasse II zusätzlich − 4.260 € Entlastungsbetrag.
- Lohnsteuer: Einkommensteuertarif 2026 mit 12.348 € Grundfreibetrag, Ergebnis auf volle Euro abgerundet. In Steuerklasse III wird gesplittet: Steuer auf die Hälfte des Einkommens, mal zwei.
- Solidaritätszuschlag: Bis zu einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € (in Klasse III 40.700 €) fällt kein Soli an. Darüber beträgt er höchstens 11,9 % des Betrags, um den die Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt, maximal aber 5,5 % der Lohnsteuer.
- Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Lohnsteuer.
Durchgerechnetes Beispiel mit den Vorgaben des Rechners: 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder, nicht in Sachsen. Das Jahresbrutto beträgt 42.000 €. Daraus ergeben sich Rentenversicherung 3.906 €, Krankenversicherung 3.675 € (8,75 %) und Pflegeversicherung 1.008 € (2,4 % inkl. Kinderlosenzuschlag), zusammen 8.589 €. Das zu versteuernde Einkommen liegt damit bei 42.000 − 1.230 − 36 − 8.589 = 32.145 €. Der Tarif ergibt 4.829 € Lohnsteuer im Jahr, also 402,42 € im Monat; Soli fällt nicht an. Monatlich ziehen RV 325,50 €, ALV 45,50 €, KV 306,25 € und PV 84,00 € ab. Es bleiben 2.336,33 € netto.
Beispiel 2: Verheiratet, Steuerklasse III, mit Kirchensteuer
Bei 5.000 € Brutto in Steuerklasse III, mit 9 % Kirchensteuer und Kindern, ergibt sich eine Lohnsteuer von 405,67 € und eine Kirchensteuer von 36,51 € im Monat. Zusammen mit den Sozialabgaben (RV 465 €, ALV 65 €, KV 437,50 €, PV 90 €) bleiben 3.500,32 € netto übrig. Steuerklasse III verrechnet den Splittingvorteil der Ehe direkt beim Hauptverdiener.
Schritt für Schritt
- Trage dein monatliches Bruttogehalt laut Arbeitsvertrag ein (ohne Arbeitgeberanteile).
- Wähle deine Steuerklasse I bis IV.
- Stelle die Kirchensteuer ein: keine, 9 % oder 8 % in Bayern und Baden-Württemberg.
- Setze den Haken bei „Kinder“, wenn du Kinder hast – dann entfällt der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung.
- Setze den Haken bei „Sachsen“, wenn dein Arbeitsort in Sachsen liegt.
- Lies das geschätzte Netto und die Aufschlüsselung der einzelnen Abzüge ab.
Typische Werte im Überblick
Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder, nicht Sachsen – berechnet mit den Werten 2026 des Rechners:
| Brutto / Monat | Lohnsteuer + Soli | Sozialabgaben | Netto |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 86,75 € | 435,00 € | 1.478,25 € |
| 3.000 € | 290,67 € | 652,50 € | 2.056,83 € |
| 3.500 € | 402,42 € | 761,25 € | 2.336,33 € |
| 4.000 € | 520,83 € | 870,00 € | 2.609,17 € |
| 5.000 € | 777,33 € | 1.087,50 € | 3.135,17 € |
| 8.000 € | 1.815,75 € | 1.496,09 € | 4.688,15 € |
Bei 8.000 € liegt das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung, diese Beiträge steigen also nicht weiter. Außerdem fällt in dieser Tabelle erstmals Soli an: Die Jahreslohnsteuer von 21.636 € liegt 1.286 € über der Freigrenze, 11,9 % davon ergeben 153,03 € im Jahr bzw. 12,75 € im Monat – deutlich weniger als 5,5 % der Lohnsteuer.
Wann brauchst du den Brutto-Netto-Rechner?
Vor einem Vorstellungsgespräch, wenn ein Bruttogehalt genannt wird und du wissen willst, was tatsächlich ankommt. Beim Vergleich zweier Jobangebote mit unterschiedlicher Steuerklasse oder Kirchenzugehörigkeit. Oder um grob abzuschätzen, wie sich eine Gehaltserhöhung netto auswirkt, bevor die neue Abrechnung vorliegt.
Häufige Fehler und Grenzen
- Stand 2026 – Werte ändern sich jährlich: Tarif, Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Soli-Freigrenze und durchschnittlicher Zusatzbeitrag gelten für 2026. Für andere Jahre weicht das Netto ab.
- Zusatzbeitrag: Der Rechner nutzt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Verlangt deine Kasse mehr oder weniger, ändert sich der KV-Abzug entsprechend.
- Vorsorgepauschale: Der Rechner zieht die tatsächlichen Beiträge vollständig ab. Das Finanzamt rechnet beim Lohnsteuerabzug mit einer eigenen Pauschale, die davon abweichen kann.
- Kinder: Die Checkbox wirkt nur auf den Pflegeversicherungszuschlag. Kinderfreibeträge bei Soli und Kirchensteuer, Abschläge für mehrere Kinder und die Altersgrenze beim Kinderlosenzuschlag fehlen.
- Nicht abgebildet: Steuerklasse V und VI, Faktorverfahren, Freibeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, Mini- und Midijobs, private Krankenversicherung, Einmalzahlungen und geldwerte Vorteile. In Klasse III unterstellt der Rechner, dass der Partner kein eigenes Einkommen hat.
- Monat statt Jahr: Erstattungen oder Nachzahlungen aus der Einkommensteuererklärung sind nicht enthalten.
Alle Ergebnisse sind Richtwerte und ersetzen weder deine Lohnabrechnung noch eine Steuerberatung.
Passende Rechner
Was dein Netto pro Arbeitsstunde bedeutet, zeigt der Stundenlohn-Rechner. Wie viel Prozent eine Gehaltserhöhung ausmacht, rechnest du mit dem Prozentrechner nach, und mit dem Inflationsrechner siehst du, ob sie den Kaufkraftverlust ausgleicht. Für den Blick aufs Alter hilft der Rentenrechner.
Häufige Fragen
Welche Abzüge werden berücksichtigt?
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – jeweils unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen (im Rechner Stand 2026).
Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?
Dieser Rechner ist eine vereinfachte Schätzung. Individuelle Freibeträge, ein vom Durchschnitt abweichender Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, Midijob-Regelungen oder Steuerklasse V/VI werden nicht berücksichtigt.
Was bedeuten die Steuerklassen?
Steuerklasse I gilt für Ledige, II für Alleinerziehende, III für den Hauptverdiener bei Verheirateten (mit entsprechend geringerem Abzug) und IV für Verheiratete mit etwa gleichem Einkommen.
Warum zahle ich in Sachsen mehr Pflegeversicherung?
In Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung des Pflegeversicherungsbeitrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weil dort statt eines Feiertags ein zusätzlicher Arbeitstag zum Ausgleich herangezogen wird – Beschäftigte zahlen dadurch 0,5 Prozentpunkte mehr als in anderen Bundesländern.
Was ändert sich, wenn ich kinderlos bin?
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung, da sie nicht von der Beitragsermäßigung für Eltern profitieren, die im Rechner über die Checkbox „Kinder“ abgebildet wird.
Wie stark wirkt sich die Steuerklasse auf mein Netto aus?
Mit den Vorgaben des Rechners (3.500 € brutto, keine Kinder, keine Kirchensteuer) ergeben sich 2.336,33 € netto in Steuerklasse I und IV, 2.436,42 € in Klasse II und 2.630,75 € in Klasse III. Die Unterschiede betreffen nur den laufenden Lohnsteuerabzug – bei Verheirateten wird über die Steuererklärung ohnehin gemeinsam abgerechnet.
Was passiert oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen?
Oberhalb der Grenze steigen die Sozialabgaben nicht weiter. Der Rechner verwendet die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 des BMAS: 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat) für Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Grenzen werden jedes Jahr neu festgelegt.
Für welches Jahr gilt die Berechnung?
Der Rechner nutzt die Werte für 2026: den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €, die Soli-Freigrenze von 20.350 € nach dem SolZG, die Beitragsbemessungsgrenzen laut BMAS und den vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Für andere Jahre ist das Ergebnis nur eine grobe Orientierung.